Das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als Heizungsgesetz – wird abgelöst. Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es tritt in den Wochen danach in Kraft. Für alle, die ein Haus besitzen oder vermieten, ändert sich dabei einiges: Vieles wird einfacher, manches strenger. Wir erklären die 13 wichtigsten Punkte in klaren Worten, immer im Vergleich: Was war bisher Pflicht, was gilt jetzt?
Das Wichtigste zuerst: Heizung kaufen und Kosten
- Die 65-Prozent-Regel ist Geschichte
Bisher: Wer eine neue Heizung eingebaut hat, musste je nach Wohnort und Zeitpunkt irgendwann mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.
Jetzt: Diese feste Grenze fällt weg. Stattdessen gibt es die sogenannte Bio-Treppe: anfangs nur 10 Prozent klimafreundlicher Brennstoff ab 2029, steigend auf 15 Prozent (2030), 30 Prozent (2035) und 60 Prozent (2040). - Sie müssen nicht mehr auf die Stadt warten
Bisher: Die Heizungsregeln griffen erst, wenn die Gemeinde ihre Wärmeplanung fertig hatte.
Jetzt: Diese Kopplung entfällt komplett. - Alte Heizkessel müssen nicht mehr zwingend raus
Bisher: Kessel über 30 Jahre mussten ausgetauscht werden.
Jetzt: Diese Pflicht fällt weg. - Keine Pflichtberatung mehr vor dem Heizungskauf
Bisher: Ein Beratungsgespräch vor dem Gas- oder Ölheizungseinbau war Pflicht.
Jetzt: Das entfällt. - Die Förderung für Wärmepumpen wird ab 21. Juli 2026 anders berechnet
Bisher: Bis zu 70 Prozent Förderung (maximal 21.000 Euro).
Jetzt: Rechnerisch sind bis zu 80 Prozent möglich (maximal 22.400 Euro), aber die förderfähigen Kosten sinken auf 28.000 Euro und danach halbjährlich weiter. Der Einkommensbonus wird gestaffelt (bis zu 40 Prozent) und es gibt einen neuen Familienzuschlag von 10.000 Euro. - Kein hartes Enddatum mehr für Öl- und Gasheizungen
Bisher: Verbot ab 2045.
Jetzt: Kein Verbot mehr. Stattdessen müssen Brennstoffanbieter ihre Ware schrittweise bis 2045 komplett klimaneutral machen.
Was sich außerdem ändert
- Freie Wahl der Heiztechnik
Bisher: Wärmepumpe oder Fernwärme waren praktisch alternativlos.
Jetzt: Alle Technologien sind gleichberechtigt erlaubt. - Vermieter zahlen künftig anders mit
Bisher: Die Beteiligung hing vom energetischen Zustand des Hauses ab.
Jetzt: Ab 2028 gilt eine pauschale hälftige Teilung bestimmter Kosten unabhängig vom Zustand, ergänzt durch eine Härtefallregel für Vermieter mit sehr niedrigen Mieten. - Neubauten müssen künftig fast emissionsfrei sein
Bisher: Keine solche Pflicht.
Jetzt: Ab 2030 (öffentliche Gebäude schon ab 2028) müssen Neubauten emissionsfrei sein. Zudem gilt eine Solarpflicht ab 2030. - Strengere Regeln für reine Stromheizungen
Bisher: Frei einbaubar.
Jetzt: Nur noch bei sehr guter Dämmung erlaubt.
Kleingedrucktes
- Neue Rechenmethode für den Energiebedarf
Bisher: Feste Berechnung nach DIN V 18599.
Jetzt: Neues, flexibleres Rechenmodell. - Der Energieausweis zeigt künftig mehr
Bisher: Der CO2-Ausstoß beim Heizen stand drin.
Jetzt: Zusätzlich wird der CO2-Ausstoß über die gesamte Lebensdauer (Bau, Betrieb, Abriss) ausgewiesen. Der Ausweis wird digitaler. - Mehr Holzabfälle dürfen verheizt werden
Bisher: Bestimmte behandelte Holzreste waren tabu.
Jetzt: Mehr davon sind als Brennstoff zugelassen.
Kurz zusammengefasst
Die größte Erleichterung für Sie: Die 65-Prozent-Regel, die Wärmeplanungs-Kopplung, die Austauschpflicht und die Pflichtberatung fallen weg. Der Heizungskauf wird für Sie einfacher. Strenger wird es dagegen bei Vermieterkosten, Neubauten und Stromheizungen. Wer jetzt plant: Ab 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen.
Eine frühzeitige Planung spart bares Geld. Gerne prüfe ich mit Ihnen gemeinsam, welche der neuen Regelungen für Ihr Gebäude konkret relevant sind – im kostenlosen Erstgespräch oder auf der Fördermittel-Seite.
