Egal ob Verkauf, Vermietung oder Neuvermietung: Ich erstelle den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis für Ihr Wohngebäude – rechtssicher nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, unabhängig und inklusive fundierter Modernisierungsempfehlungen.
Der Energieausweis ist das offizielle Dokument zur Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Er dient potenziellen Käufern oder Mietern als verlässliche Vergleichsbasis für die zu erwartenden Energiekosten. Das Gesetz schreibt unmissverständlich vor: Bei jedem Eigentümerwechsel, Verkauf oder jeder Neuvermietung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen.
Dabei geht es nicht nur um nackte Zahlen: Ein zentraler Bestandteil des Ausweises sind die individuellen Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen Ihnen präzise auf, mit welchen Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik Sie den Energieverbrauch senken und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern können – ohne dass für Sie eine Pflicht zur Umsetzung besteht.
Abgrenzung Energieausweis / iSFP: Ein Energieausweis ist ein behördlich vorgeschriebenes Pflichtdokument für den Immobilienmarkt (Verkauf & Vermietung) zur reinen Einstufung Ihres Gebäudes. Er berechtigt Sie nicht zu höheren staatlichen Fördergeldern. Wenn Ihr Ziel eine geplante Sanierung ist und Sie maximale Zuschüsse vom Staat (BAFA/KfW) erhalten möchten, ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) das richtige Instrument. Dieser wird bis zu 50 % staatlich bezuschusst und schaltet einen Extra-Förderbonus auf zukünftige Sanierungsmaßnahmen frei.
Das Gesetz unterscheidet klar zwischen zwei Berechnungsverfahren – abhängig von Baujahr und Größe Ihres Gebäudes.
Hierfür werden die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Jahren herangezogen. Das Ergebnis hängt somit stark vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner ab.
Wann zulässig?
Nur zulässig für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten ODER für Gebäude, die mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (Baujahr ab November 1977 oder später durch Sanierung ertüchtigt).
Ein mathematisches Verfahren berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der geometrischen Maße, der Dämmung der Bauteile (U-Werte) und der Effizienz der Heizungsanlage – völlig unabhängig vom Nutzerverhalten.
Wann zulässig?
Gesetzlich verpflichtend für alle Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet und seither nicht auf diesen energetischen Stand gebracht wurden. Ebenso Pflicht bei Neubauten.
Ein standardisiertes Dokument mit klarem Aufbau nach offiziellen Vorgaben.
Erfassung der Stammdaten wie Baujahr von Gebäude und Anlagentechnik, Anzahl der Wohnungen, nutzbare Gebäudenutzfläche (AN) und die eingesetzten Energieträger.
Die bekannte Farbskala von Grün bis Rot teilt Ihr Gebäude in die Effizienzklassen A+ bis H ein – vergleichbar mit den Labeln auf modernen Haushaltsgeräten.
Gibt die Energiemenge an, die rechnerisch oder verbrauchsbasiert jährlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung pro Quadratmeter benötigt wird (das, was am Zähler ankommt).
Bildet die Gesamtökologie ab. Er berücksichtigt zusätzlich die Vorkette des Energieträgers (Gewinnung, Transport, Verluste). Wichtig für die Einstufung nach den gesetzlichen Klimazielen.
Konkrete, kostengünstige Hinweise zur energetischen Verbesserung von Bauteilen und Heiztechnik (nach dena-Leitfaden Teil 2). Ideal für zukünftige Planungen.
Jeder von mir ausgestellte Energieausweis erhält eine behördliche Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik zur Qualitätssicherung und Validierung.
Pragmatisch, rechtssicher und nach den Qualitätsstandards der dena.
Im ersten Telefonat oder per Mail prüfen wir anhand von Baujahr und Wohneinheiten, welche Ausweisart (Bedarf oder Verbrauch) für Ihre Immobilie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sie erhalten eine kompakte Checkliste mit den benötigten Unterlagen – beispielsweise die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre für den Verbrauchsausweis oder Grundrisse für den Bedarfsausweis.
Ich begehe das Gebäude persönlich und nehme alle relevanten Daten der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, Keller) sowie der Anlagentechnik strukturiert auf – exakt nach dena-Leitfaden Teil 1.
Alle gesammelten Daten (auch vom Eigentümer bereitgestellte Verbrauchsdaten nach dena Teil 3) durchlaufen eine strenge softwareseitige Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Geometrie- und Anlagendaten werden in die zertifizierte Energieberatersoftware übertragen, um die exakten Kennwerte und Effizienzklassen zu errechnen.
Auf Basis der Schwachstellenanalyse arbeite ich realistische und wirtschaftliche Sanierungstipps aus, um Ihnen echten Mehrwert für die Zukunft zu bieten.
Der Ausweis wird beim DIBt registriert und Ihnen direkt als rechtsgültiges, digital signiertes PDF übermittelt. Bereit für den Notartermin oder das Immobilieninserat.
Keine versteckten Gebühren, inklusive aller behördlichen Registrierkosten.
Ein Energieausweis ersetzt keinen iSFP und berechtigt nicht zu höheren Fördergeldern – ist aber für Verkauf und Vermietung gesetzlich verpflichtend. Bei Unsicherheit, welches Dokument Sie tatsächlich benötigen, kläre ich das im kostenlosen Erstgespräch für Sie.