Egal ob Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Die professionelle Baubegleitung garantiert höchste Ausführungsqualität, schützt vor teuren Bauschäden und sichert die Einhaltung aller technischen Mindestanforderungen. Profitieren Sie von einer handwerksunabhängigen Begleitung – staatlich gefördert mit 50% Zuschuss.
Wichtig zu wissen: Die Beantragung der Fördermittel für Ihre konkreten Sanierungsmaßnahmen ist bei mir Bestandteil der Baubegleitung. Ich stelle vor Beginn die technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. Bestätigung zum Antrag (BzA), mit der die Förderung offiziell beantragt wird. Nach Abschluss der Arbeiten erstelle ich den technischen Projektnachweis (TPN) bzw. die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – erst damit gibt der Fördergeber Ihren Zuschuss zur Auszahlung frei. Beides gehört für mich zur Baubegleitung dazu.
Die Baubegleitung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist ein Instrument der reinen Qualitätssicherung während der energetischen Modernisierung. Viele gravierende Probleme entstehen nicht durch fehlerhafte Materialien, sondern erst direkt auf der Baustelle durch mangelhafte Details in der Ausführung. Ich prüfe kritische Schnittstellen, entdecke Ausführungsfehler frühzeitig und sorge für eine lückenlose Dokumentation.
Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung: Eine Baubegleitung ist keine klassische, allumfassende Bauleitung, wie sie ein Architekt übernimmt. Mein Fokus liegt spezifisch auf den energetischen, bauphysikalischen Schlüsselstellen, der thermischen Hülle, der Anlagentechnik sowie der rechts- und normkonformen Nachweisführung gegenüber den Fördergebern (BAFA und KfW). Bei fast allen geförderten Maßnahmen ist diese unabhängige Expertise gesetzlich zwingend vorgeschrieben – lediglich beim Heizungstausch gibt es eine Ausnahme.
Direkt mitbeantragt: Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Der 50% Zuschuss für die Baubegleitung wird immer automatisch im selben Zuge mit dem Hauptförderantrag bei der KfW oder dem BAFA beantragt. Eine Ausnahme gilt bei der reinen KfW-Heizungsförderung: Hier fließen die Kosten direkt in den gedeckelten Topf der Heizungsanlage ein.
So läuft Fördermittelmanagement & Baubegleitung bei mir konkret ab – vom fertigen Sanierungsfahrplan bis zum Geldeingang auf Ihrem Konto.
Gemeinsam wählen wir aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan die Maßnahme aus, die Sie als Nächstes umsetzen möchten.
Ich unterstütze bei der Einholung von Angeboten und prüfe diese herstellerneutral auf förderfähige Kosten.
Ich erstelle die technische Projektbeschreibung bzw. Bestätigung zum Antrag und reiche den Förderantrag bei BAFA oder KfW ein – zwingend, bevor der Handwerker beauftragt wird.
Erst nach Eingang der Bewilligung darf der Auftrag an den Handwerksbetrieb vergeben werden – sonst entfällt die Förderfähigkeit.
Ich begleite die kritischen Bauabschnitte persönlich vor Ort und dokumentiere die fachgerechte Ausführung.
Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle und Abgleich, ob alle förderrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.
Ich erstelle den technischen Projektnachweis bzw. die Bestätigung nach Durchführung und reiche sie beim Fördergeber ein.
Nach Prüfung durch BAFA oder KfW wird Ihr Zuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Lückenlose Nachweise sichern Ihre Förderung und bieten Rechtssicherheit gegenüber Handwerkern.
Visuelle Absicherung der fachgerechten Ausführung; Beweismittel bei späteren Mängeln.
Schriftliche Fixierung von Empfehlungen, Bauzuständen und noch offenen Korrektionen.
Klare, unmissverständliche To-Do-Anweisungen für die Betriebe vor dem Verschließen der Wände.
Erstellung der Technischen Projektbeschreibung / des Technischen Projektnachweises (TPB/TPN, BAFA) bzw. der Bestätigung zum Antrag / Bestätigung nach Durchführung (BzA/BnD, KfW) als rechtliche Pflicht für die Zuschussauszahlung.
Von der initialen Bestandsaufnahme über detaillierte Berechnungen bis zur finalen Übergabe.
Detaillierte Bestandsaufnahme, messtechnische Untersuchungen sowie die Ausarbeitung von spezifischen Wärmebrücken-, Lüftungs- und Luftdichtheitskonzepten.
Erstellung aller mathematischen Nachweise, U-Wert-Berechnungen, Auslegung und Dimensionierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Berechnungen zum hydraulischen Abgleich.
Unterstützung bei der Einholung von Handwerkerangeboten, Erstellung von Leistungsbeschreibungen, herstellerneutrale Angebotsprüfung und detaillierte Aufstellung der förderfähigen Gesamtkosten.
Persönliche Teilnahme an Baubesprechungen vor Ort und engmaschige Qualitätskontrolle kritischer Ausführungsschritte, bevor diese durch Folgearbeiten verdeckt werden.
Durchführung von Luftdichtheitsmessungen (Blower-Door-Test), Thermografieaufnahmen sowie die Durchführung der akustischen Fachplanung für einen optimalen Schallschutz bei Wärmepumpen.
Umfassende Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle, Einweisung in die neue Gebäudetechnik sowie Erstellung der zwingend erforderlichen Bestätigungen nach Durchführung (BnD bzw. TPN).
Die Bundesförderung (BAFA/KfW) übernimmt exakt 50% des Gesamthonorars. Sie zahlen effektiv nur die Hälfte.
Abrechnung erfolgt vollkommen transparent und minutengenau nach tatsächlichem zeitlichen Aufwand für Fachplanung, Baustellentermine und Dokumentation. Das ist für Sie günstiger als eine pauschale Vollpreis-Baubegleitung: Sie zahlen nur den Aufwand, der bei Ihrem Projekt tatsächlich anfällt – bei einer unkomplizierten Einzelmaßnahme entsprechend weniger als bei einer aufwendigen Komplettsanierung. Zusätzlich wird der Aufwand bis zu den jeweiligen Förderdeckeln zu 50 % bezuschusst, sodass sich präzise Abrechnung und hohe Förderung direkt ergänzen.
Fahrtkostenpauschalen (je Anfahrt)
Die Pauschale deckt sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Fahrzeit ab – es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Zeit im Auto.
Maximale staatliche Zuschüsse (50% Erstattung)
Die Deckel für Einzelmaßnahmen sind gemäß aktuellem BAFA-Merkblatt bestätigt. Bei der Effizienzhaus-Komplettsanierung über die KfW gelten eigene, in der Regel höhere Deckel – lass uns diese Zahlen gerne gemeinsam gegen das aktuelle KfW-Merkblatt für dein jeweiliges Vorhaben prüfen, bevor sie final auf der Seite stehen.
Bis zu 5.000 € förderfähige Kosten pro Kalenderjahr. Max. Zuschuss: 2.500 €.
Bis zu 2.000 € pro WE, gedeckelt auf max. 20.000 € pro Kalenderjahr. Max. Zuschuss: 10.000 €.
Bis zu 10.000 € förderfähige Kosten pro Antrag/Jahr. Max. Zuschuss: 5.000 €.
Bis zu 4.000 € pro WE, gedeckelt auf max. 40.000 € pro Antrag/Jahr. Max. Zuschuss: 20.000 €.
Ob Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus-Sanierung: Die Baubegleitung ist bei fast jedem geförderten Vorhaben Pflicht – und dank des 50% Zuschusses meist deutlich günstiger, als Eigentümer zunächst annehmen.