Wer Wohngebäude energetisch saniert, dem stehen erhebliche staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Ob BAFA, KfW oder die steuerliche Förderung über das Finanzamt – wir lichten den Förderdschungel für Sie. Die Beantragung für Ihre konkreten Maßnahmen übernehme ich dabei als Teil meiner Baubegleitung.
Direkte Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), der Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home) sowie zur Heizungsoptimierung. Perfekt für schrittweise Modernisierungen, besonders lukrativ in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Fördert den Heizungstausch (Zuschussprogramm 458) sowie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (Kreditprogramm BEG WG 261) mit hohen Tilgungszuschüssen. Zudem vergibt die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite zur Liquiditätssicherung und steuert wichtige Sonderprogramme bei.
Die unkomplizierte Alternative ohne vorherigen Förderantrag für selbstgenutztes Wohneigentum. Sie können 20% der Sanierungskosten (max. 40.000 € pro Objekt) über drei Jahre direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen. Ideal für die nachträgliche Geltendmachung.
Je nach geplantem Vorhaben greifen unterschiedliche Förderhöhen, Budgets und sogar unterschiedliche Fördergeber.
Förderkredite mit hohem Tilgungszuschuss für die vollständige Modernisierung Ihres Gebäudes.
Die KfW stellt einen zinsgünstigen Förderkredit von maximal 120.000 € bis zu 150.000 € pro Wohneinheit (bei Erreichen einer EE- oder NH-Klasse) bereit. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau (EH Denkmal, EH 85, EH 70, EH 55 oder EH 40) erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 5% bis zu 25%.
Zusätzliche Boni kombinierbar: Ein +10% WPB-Bonus für besonders sanierungsbedürftige Gebäude ("Worst Performing Buildings") sowie ein +15% Bonus bei Durchführung einer seriellen Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen – beide zusammen bis zu 25% kombinierbar. Hinweis: Der Serien-Sanierungs-Bonus für die Stufe EH 70 startet nach aktuellem Stand erst im September 2026.
Spezielle Förderkonditionen für Kauf, Altersumbau oder Umnutzung.
Zinsgünstiger Förderkredit von max. 100.000 € bis 150.000 € für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und geringem bis mittlerem Einkommen, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie der Energieklasse F, G oder H als Familieneigentum erwerben.
30% Tilgungszuschuss bei einem maximalen Investitionsvolumen von 100.000 € pro Wohneinheit für den Umbau von bisher gewerblich genutzten Flächen in neuen Wohnraum. Antragstellung möglich seit 01.07.2026.
Zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 € (Programm 159) oder ein direkter Investitionszuschuss von 10% bis 12,5% (Programm 455-B) für Barrierereduzierung und Einbruchschutz.
Zinsgünstiger Kredit bis zu 100.000 € für Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum (KfW 124) sowie zinsgünstige Darlehen für Photovoltaik-, Solarthermie- oder Windkraftanlagen (KfW 270).
Zusätzlich zu BAFA und KfW gibt es in beiden Bundesländern eigene, ergänzende Förderprogramme: in Nordrhein-Westfalen über progres.nrw, in Niedersachsen über die NBank. Diese können sich mit der Bundesförderung kombinieren lassen und lohnen sich je nach Vorhaben zusätzlich zu prüfen.
Förderanträge bei BAFA und KfW müssen zwingend vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit den Handwerkern gestellt werden. Verträge dürfen vorab nur unterzeichnet werden, wenn sie eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bezüglich der Förderzusage enthalten.
Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids (BAFA) oder einer Zusage (KfW) kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit (KfW 358/359) über maximal 120.000 € pro WE beantragt werden. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € bietet dieser zusätzliche Zinsvorteile.
Für nahezu alle geförderten Maßnahmen (Gebäudehülle, Lüftung, Effizienzhaus) ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Ohne die Erstellung einer TPB/BzA vor Baubeginn und einer TPN/BnD nach Fertigstellung verfällt der Förderanspruch.
Fördermittel-Landschaften ändern sich schnell – wie die Reform vom 21.07.2026 gezeigt hat. Ich halte diese Seite aktuell und prüfe Ihre individuelle Förderkulisse im Rahmen von iSFP und Baubegleitung.